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Vertragsbedingungen
Änderung von Inhalten des Studiums und des Zeitrahmens Die als Bestandteil dieser Informationsschrift vorgegebenen Inhalte und der aufgezeigte zeitliche Rahmen können geringfügig verändert werden. Eine Berechtigung zur Vertragskündigung kann daraus nicht abgeleitet werden.
Soweit Referenten ausfallen, wird die Leitung des Universitätslehrganges Master of Business Administration
in Public Management / Managementausbildung in Rücksprache mit den Teilnehmern eine Verschiebung der Veranstaltung veranlassen oder sich um Referentenersatz bemühen. Weitergehende Ansprüche an den Master of Advanced Studies in Public Management / Managementausbildung sind ausgeschlossen.
Rücktritt der Teilnehmer
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur schriftliche Stornierungen des Vertragsverhältnisses anerkennen können. Bis 30 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag kann ein Antrag auf Vertagsaufhebung gestellt werden. Dieser Antrag wird angenommen, sofern es gelingt, den freiwerdenden Studienplatz mit einem anderen qualifizierten Bewerber zu besetzen. Maßgeblich ist der Abschluss des Vertrages mit einem anderen Bewerber spätestens 10 Tage vor Beginn der ersten Lehrveranstaltung. Soweit es zu einer Vertragsaufhebung kommt, werden die bereits bezahlten Gebühren bis auf einen Kostenbeitrag in Höhe von EURO 100,- an den zurücktretenden Teilnehmer refundiert.
Ausschluss vom Studium
Teilnehmer am Studium können vom Studium ausgeschlossen werden, wenn sie die Zahlungsfristen nicht einhalten und der Universitätslehrgang nach Ablauf der Zahlungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt und darüber hinaus erklärt hat, dass der Teilnehmer nach erfolglosem Fristablauf vom Studium ausgeschlossen wird. Diese Regelung entbindet die Teilnehmer jedoch nicht von ihren Zahlungspflichten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet.
Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter des Universitätslehrganges Master of Business Administration in Public Management / Managementausbildung kann bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen bis zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. Bereits bezahlte Studiengebühren werden in diesem Fall refundiert. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.